Zertifizierung, Inbetriebsetzungserklärung, Inbetriebnahme & Konformitätserklärung für PV Anlagen

Mit unserer technischen Erfahrung aus der Zertifizierung sicher zum Netzbetrieb.

Die Konformitätserklärung ist der letzte entscheidende Schritt, bevor eine PV-Anlage oder andere Erzeugungsanlage dauerhaft und rechtssicher am Stromnetz betrieben werden darf. In der Praxis erfordert dieser Schritt zahlreiche technische Nachweise, Prüfprotokolle und Dokumentationen. Genau hier entstehen häufig Verzögerungen.

Mit Volt Vision als Partner bringt ihr diesen Prozess sicher zum Abschluss. Als ehemalige Zertifizierer kennen wir die Anforderungen der Netzbetreiber im Detail und wissen genau, wo typische Stolperstellen entstehen und wie sich kritische Nachweise pragmatisch lösen lassen.

Was ist eine Konformitätserklärung und warum ist sie notwendig?

Die Konformitätserklärung bestätigt, dass eine PV-Anlage oder andere Erzeugungsanlage entsprechend den Vorgaben des Anlagenzertifikats errichtet, parametriert und in Betrieb genommen wurde. Sie weist gegenüber dem Netzbetreiber nach, dass alle technischen Anforderungen der jeweiligen Netzanschlussregel erfüllt sind.

Damit ist sie die Voraussetzung dafür, dass die Anlage dauerhaft und rechtssicher am Stromnetz betrieben werden darf.

Erforderliche Nachweise für die Konformitätserklärung

Nach der Inbetriebsetzung der Anlage müssen verschiedene technische Nachweise erstellt und dokumentiert werden.

Diese Nachweise müssen spätestens sechs Monaten nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage eingereicht werden bzw. spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme der ersten zu zertifizierenden Erzeugungseinheit.

Wichtig: Seit der NELEV-Novelle 2024 ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen ohne gültige Konformitätserklärung nach Ablauf dieser Frist vom Netz zu trennen.

Technische Nachweise

Für die Konformitätserklärung müssen mehrere technische Prüf- und Dokumentationsnachweise vorliegen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Nachweis der Steuer- und Regelbarkeit der Anlage durch den Netzbetreiber
  • Dokumentation des Verhaltens bei Ausfall einzelner Kommunikationsglieder
  • vollständig und korrekt durchgeführte Schutzprüfungen
  • Nachweis der korrekten Parametrierung von Wechselrichtern und Parkreglern
  • Abgleich der verbauten Betriebsmittel mit den Angaben im Anlagenzertifikat
  • Umsetzung aller im Anlagenzertifikat festgelegten Auflagen und Bedingungen

Diese Nachweise dokumentieren, dass die Anlage technisch dem entspricht, was im Anlagenzertifikat vorgesehen und geprüft wurde.

Nötige Unterlagen

Für die Erstellung der Konformitätserklärung werden folgende Informationen benötigt:

  • Nachweis, dass alle Auflagen aus dem Anlagenzertifikat umgesetzt wurden
  • ausgefülltes E.7 Formular gemäß VDE-AR-N 4110 (bei Bestandsanlagen ggf. Foto des Typenschilds ausreichend)
  • ausgefülltes E.10 Formular gemäß VDE-AR-N 4110
  • ausgefülltes E.11 Formular gemäß VDE-AR-N 4110
  • Protokolle der Funktionsprüfung zur Wirkleistungs- und Blindleistungsregelung
  • Protokoll zur Überprüfung des Datenumfangs P und Q sowie der Kennlinienfunktion
  • Protokoll zur Überprüfung des Verhaltens bei Ausfall der Fernwirkanlage bzw. des EZA-Reglers
  • Schutzprüfprotokolle
  • Einstellprotokolle der Erzeugungseinheiten
  • Einstellprotokoll des EZA-Reglers
  • Inbetriebsetzungsprotokoll des Transformators (falls vorhanden)
  • Störlichtbogenqualifikationsnachweis der Schaltanlage
  • Prüfprotokolle der Strom- und Spannungswandler (Nachweis ggf. über Fotos der Typenschilder)
  • Prüfprotokoll der Abrechnungs- und Vergleichsmessung (Nachweis ggf. über Foto des Zählers im Betrieb)
  • Fotodokumentation relevanter Anlagenkomponenten und des Stufenstellers des Transformators
  • ggf. zusätzliche Nachweise gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers

Gerne unterstützen wir euch auch bei der Erstellung dieser Nachweise.

Inbetriebsetzungserklärung (E.11 / E.9) als Teil des Zertifizierungsprozesses

Die Inbetriebsetzungserklärung (E.11 bei VDE-AR-N 4110, E.9 bei VDE-AR-N 4120) dokumentiert die erfolgreiche Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und ist ein wichtiger Nachweis im Zertifizierungsprozess. Sie bestätigt, dass die Betriebs- und Schutztechnik korrekt funktioniert und alle vorgesehenen Tests durchgeführt wurden.

Sie umfasst:

  • vollständig durchgeführte Funktionstests
  • korrekt arbeitende Betriebs- und Schutztechnik
  • erfolgreiche Funktionsnachweise (z. B. Wirkleistungssteuerung, Blindleistung)

Laut Norm soll die Inbetriebsetzungserklärung innerhalb von zwei Wochen nach der Inbetriebnahme eingereicht werden. In der Praxis akzeptieren jedoch viele Netzbetreiber – insbesondere bei Anlagen unter 950 kW – eine gemeinsame Einreichung mit der Konformitätserklärung.

Für Anlagen > 950 kW sollte dies jedoch individuell abgestimmt werden.

Unsere Leistungen & Vorgehensweise im Rahmen der Konformitätserklärung

Wir begleiten euch bei der Konformitätserklärung von der technischen Prüfung bis zur finalen Einreichung beim Netzbetreiber. Dabei übernehmen wir die Koordination der notwendigen Nachweise, begleiten Tests und stellen sicher, dass alle Anforderungen aus dem Anlagenzertifikat vollständig und normkonform umgesetzt werden.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Unterstützung bei der Sammlung, Aufbereitung und Erstellung aller erforderlichen Nachweise
  • Prüfung der verbauten Betriebsmittel und Parametrierungen auf Übereinstimmung mit dem Anlagenzertifikat
  • Durchführen oder Begleiten der Schutzprüfungen und der geforderten Funktionstests
  • Vor-Ort-Termine zur Parametrierung von EZA-Regler & Wechselrichtern
  • Erstellung bzw. Übernahme der Dokumente E.7, E.10, E.11 (VDE-AR-N 4110) / E.9, E.10 (VDE-AR-N 4120)
  • Vollständige Zusammenstellung und finale Ausarbeitung der Konformitätserklärung

Optimal ist es, wenn auch das Anlagenzertifikat bereits durch uns erstellt wurde. In diesem Fall können viele Nachweise frühzeitig vorbereitet werden, sodass sich die Konformitätserklärung deutlich schneller erstellen lässt.

Unser typischer Ablauf umfasst:

  • Erstellung einer Checkliste für alle notwendigen Dokumente
  • Optionales Kick-off-Gespräch zur Abstimmung von To-dos und Projektstand
  • Bei Bedarf Vor-Ort-Termin an der Anlage
  • Durchführung der notwendigen Tests und Fotodokumentation
  • Erstellung der vollständigen Konformitätserklärung inklusive aller erforderlichen Anlagen
  • Abstimmung und finale Einreichung beim Netzbetreiber

Wir behalten alle Anforderungen im Blick – damit eure Konformitätserklärung sicher und ohne Verzögerungen umgesetzt wird.

Eure Vorteile bei der Zusammenarbeit mit Volt Vision

Mit unserer Erfahrung aus mehreren hundert Zertifizierungsprojekten wissen wir, welche Nachweise entscheidend sind und wo typische Probleme entstehen. Genau dieses Know-how setzen wir ein, damit euer Projekt reibungslos zum Abschluss kommt.

Das bedeutet für euch:

  • Schnelle Bearbeitungszeiten
  • Sicherheit, dass alle normativen Anforderungen erfüllt sind
  • Minimiertes Risiko von Ablehnungen durch den Netzbetreiber
  • Fachkundige Begleitung bis zur endgültigen Betriebserlaubnis

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ihr benötigt Unterstützung bei der Konformitätserklärung eurer Anlage oder möchtet frühzeitig klären, welche Nachweise noch erforderlich sind? Wir begleiten euch zuverlässig bei der Erstellung eurer Konformitätserklärung – schnell, sicher und ergebnisorientiert.

Sprecht uns einfach an und wir planen die nächsten Schritte in eurem Energieprojekt.

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Häufig gestellte Fragen

    Welche Frist gilt für die Einreichung der Konformitätserklärung beim Netzbetreiber?

    Die Konformitätserklärung muss in der Regel 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage, jedoch spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der ersten zu zertifizierenden Erzeugungseinheit beim Netzbetreiber eingereicht werden. Gemäß NELEV §6 kann der Netzbetreiber diese Frist einmalig um zwei Monate und anschließend um einen weiteren Monat verlängern.

    Was passiert, wenn die Konformitätserklärung nicht rechtzeitig eingereicht wird?

    Wenn die Konformitätserklärung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht wird, darf die Anlage nicht dauerhaft am Netz betrieben werden. Nach den Vorgaben der NELEV ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen ohne gültige Konformitätserklärung nach Ablauf der Frist vom Netz zu trennen.

    Welche Unterlagen werden für eine Konformitätserklärung benötigt?

    Für die Erstellung der Konformitätserklärung müssen verschiedene technische Nachweise, Prüfprotokolle und Formulare gemäß den Netzanschlussregeln vorliegen. Dazu gehören insbesondere:

    • Nachweise zur Umsetzung aller Auflagen aus dem Anlagenzertifikat
    • Formulare E.7, E.10 und E.11 gemäß VDE-AR-N 4110 (bzw. entsprechende Formulare nach VDE-AR-N 4120)
    • Schutzprüfprotokolle sowie Einstell- und Parametrierungsprotokolle der Erzeugungseinheiten
    • Funktionsnachweise zur Wirkleistungs- und Blindleistungsregelung
    • Protokolle zur Überprüfung von Kommunikations- und Fernwirksystemen
    • Fotodokumentationen relevanter Anlagenkomponenten

    Je nach Netzbetreiber können zusätzlich weitere Nachweise erforderlich sein, beispielsweise gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB). Gerne unterstützen wir euch bei der Sammlung und Aufbereitung aller notwendigen Dokumente.

    Wer darf eine Konformitätserklärung ausstellen?

    Die Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4110, 4120 oder 4130 darf nur von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt werden. Diese Zertifizierungsstelle prüft, ob die Anlage entsprechend den Vorgaben des Anlagenzertifikats errichtet wurde und alle technischen Anforderungen der jeweiligen Netzanschlussregel erfüllt.