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Neue VDE-AR-N 4110:2026: Das ändert sich für Erzeugungsanlagen in der Mittelspannung
Datum: 03.08.2026

Eine kurze Einordnung der EZA in der MS
- Anlagen ∑PAmax bis 270kW:→ Vereinfachter Aufbau gemäß VDE-AR-N 4105 möglich; Inbetriebnahme ab 135 kW mit zusätzlichen Einstellnachweisen aus der EAAV.
- Anlagen ∑PAmax > 270 kW & ≤ 500 kW:→ Zwei Optionen:a) PAV,E-Überwachung am Einspeisepunkt < 270 kW; üEKS in der Mittelspannung; Vorteil: Kein Anlagenzertifikat B erforderlich. Nachweise gemäß EAAV müssen dem VNB vorgelegt werden.
b) Alternativ ohne Reduzierung auf 270 kW: Aufbau wie gewohnt gemäß VDE-AR-N 4110 inkl. Anlagenzertifikat B.
- Anlagen ab ∑PAmax > 500kW:→ Wie bisher: Umsetzung und Aufbau nach VDE-AR-N 4110 + Anlagenzertifikat erforderlich.∑PAmax : kumulierte Leistung aller (Bestand & Neu) Erzeugungseinheiten & Speicher am NAP
Die finale Veröffentlichung der neuen VDE-AR-N 4110 steht derzeit noch aus. Bis dahin gilt weiterhin die VDE-AR-N 4110:2023-09. Die vorgestellten Änderungen basieren auf dem veröffentlichten Entwurf und den bisherigen Informationen des VDE FNN.
Ein erster (unvollständiger) Blick auf die Neuerungen*:
- Turnusprüfung für Anlagen soll auf 6 Jahre erhöht werden:Der Prüfzyklus für Erzeugungsanlagen (Schutzprüfung, Protokolle der EZE-/EZA-Regler etc.) wird von vier auf sechs Jahre verlängert.
- Übergabestation mit Transformatoren ≥ 1 MVA:Künftig ist im Übergabefeld ein Leistungsschalter mit einem Schutzgerät verpflichtend, sobald der Transformator eine Leistung von mindestens 1 MVA erreicht. Lasttrennschalter sind nicht mehr zulässig.
- Finaler Wegfall des Q-U-Schutzes:Der Q-U-Schutz gehört künftig der Vergangenheit an. Nach langjährigen technischen Diskussionen wird er endgültig aus der TAR gestrichen.
- E.8/E.9 Austausch entfällt bei EAAV Anlagen:Bei EAAV-Anlagen mit ∑Pₐₘₐₓ ≥ 135 kW und ≤ 500 kW sowie Pₐᵥ,ₑ ≤ 270 kW ist kein Austausch der E.8/E.9 Formulare mehr erforderlich.
- Neue Blindleistungsvorgaben für Batterie-WR:Beim Wechsel zwischen Lade- und Entladebetrieb müssen die Anlagen weiterhin mindestens sieben Minuten Blindleistung bereitstellen können.
- Schutzfunktion des üEKS und des zEKS dürfen auf einen gemeinsamen LS wirken:Zukünftig dürfen mehrere Funktionen auf einen gemeinsamen Leistungsschalter wirken, sofern jedes Schutzgerät über eine eigene Unterspannungsauslösespule (USA) verfügt. Hinweis von uns: Die Herausforderung wird sein, einen Leistungsschalter zu finden, der mehrere USAs integriert.
- Weitere Neuerungen im SeminarSiehe unten die Agenda mit weiteren Themen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung.
*Volt Vision kann keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen.
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Häufig gestellte Fragen
Wann tritt die neue VDE-AR-N 4110:2026 in Kraft?
Ein verbindlicher Termin für die finale Neufassung steht derzeit noch nicht fest. Bis zu ihrer Veröffentlichung gilt weiterhin die VDE-AR-N 4110:2023-09. Auch konkrete Anwendungs- und Übergangsfristen lassen sich erst sicher beurteilen, wenn die endgültige Fassung veröffentlicht wurde. Die bislang bekannten Änderungen stammen aus dem Entwurf E VDE-AR-N 4110:2024-11 und können sich im finalen Regelwerk noch verändern.
Für welche Anlagen gilt die VDE-AR-N 4110?
Die VDE-AR-N 4110 gilt grundsätzlich für Kundenanlagen, die am Netzanschlusspunkt mit dem Mittelspannungsnetz verbunden sind. Dazu zählen nicht nur Photovoltaik- und andere Erzeugungsanlagen, sondern auch Batteriespeicher, Bezugsanlagen, Mischanlagen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Die Technische Anschlussregel enthält Anforderungen an die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Änderung dieser Anlagen.
Benötigen Erzeugungsanlagen bis 500 kW weiterhin ein Anlagenzertifikat?
Nicht in jedem Fall. Für Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer installierten Leistung von höchstens 500 kW und einer Einspeiseleistung von höchstens 270 kW ist unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Nachweisführung ohne Anlagenzertifikat möglich. Die technischen Anforderungen sowie die erforderlichen Einstell-, Schutz- und Inbetriebnahmenachweise entfallen dadurch jedoch nicht. Ob das vereinfachte Verfahren genutzt werden kann, muss immer anhand der gesamten Anlagenkonstellation am Netzanschlusspunkt geprüft werden.
Was bedeutet der Wegfall des Q-U-Schutzes?
Im Entwurf ist vorgesehen, den bisherigen Q-U-Schutz aus der TAR Mittelspannung zu streichen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Blindleistung und Spannungshaltung künftig keine Rolle mehr spielen. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die kontinuierliche Spannungsregelung und die Unterstützung der Systemstabilität weiterentwickelt werden. Das Schutz- und Regelungskonzept muss daher weiterhin anlagenspezifisch geplant und mit dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt werden.
Müssen bestehende Anlagen wegen der neuen VDE-AR-N 4110 umgebaut werden?
Ein genereller sofortiger Umbau aller Bestandsanlagen lässt sich aus dem bisherigen Entwurf nicht ableiten. Entscheidend werden die Anwendungs- und Übergangsregelungen der finalen Fassung sein. Bei Erweiterungen, wesentlichen Änderungen oder dem Zubau weiterer Erzeugungseinheiten und Speicher sollte jedoch frühzeitig geprüft werden, welche Anforderungen für die gesamte Anlage am Netzanschlusspunkt gelten. Bis zur Veröffentlichung empfiehlt sich eine Abstimmung der Planungsgrundlage mit dem zuständigen Netzbetreiber.


